Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 22.02.2010 - 3 K 159/09

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei einem im Einheitswert-Ertragswertverfahren zu bewertenden Neubau-Grundstück ist die übliche Miete 1964 mangels Vergleichsmieten nach Möglichkeit einem Mietspiegel zu entnehmen (in Hamburg dem "Mietespiegel" 1964 für Wohnungen oder dem RDM-"Preisspiegel" 1964 für Läden und Büros).

Bei veränderten heutigen Gegebenheiten der Lage ist auf diese abzustellen und nicht auf die frühere Nutzung und Umgebung des Grundstücks; bei der Zuordnung einer Spiegelmiete aus einer für 1964 angegebenen Preisspanne ist die Hafencity mit der Innenstadt vergleichbar und kommt es nicht auf einen Vergleich früherer Bodenrichtwerte an.

 

Normenkette

BewG §§ 19, 21-22, 27, 68, 76, 79 Abs. 2; AO §§ 30, 162; FGO §§ 81-82, 96; GG Art. 3; ZPO § 402

 

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen der Einheitsbewertung die für das Neubau-Geschäftshausgrundstück im Ertragswertverfahren zu schätzende übliche Büromiete nach den noch geltenden Wertverhältnissen des Hauptfeststellungszeitpunkts 1964; nämlich ob 7 DM zugrunde zu legen sind oder 8 DM, der obere Wert des RDM-Preisspiegels 1964 für Hamburg City und Innenstadt.

I.

Die das Grundstück verwaltende klagende Gesellschaft erwarb dieses von der Stadt mit Kaufvertrag ... 2003 für rund ... Mio. Euro und mit einer Verpflichtung zur Bebauung mit einem Bürogebäude mit mehr als ... Tsd. qm Geschossfläche entsprechend einem im Vertrag in Bezug genommenen Vorentwurf (Grundakte).

Nach Vorbescheid-Antrag, Vorbescheid, Antrag auf vorgezogene Baumaßnahmen Baugrube und Gründung, Genehmigung der vorgezogenen Baumaßnahmen, Bauantrag aus ..., Zustimmung der Fraktionssprecher des bürgerschaftlichen Bauausschusses zur bauplanungsrechtlichen Vorweggenehmigung aus ... sowie Baugenehmigung aus ... nebst nachfolgenden Ergänzungen und nach zwischenzeitlichem Beginn der Nutzung wurde die Fertigstellung des Neubaus ... bescheinigt (Bauakten, u.a. Bd. 1 Anl. 3 Nr. 1, 29, Anl. 4 Nr. 1, 16, Bd. 3 Anl. 5 Teil I 1 Nr. 1, 60, Teil I 2 Nr. 70, Teil I 4 Nr. 7). Ansichten, Stockwerke und Grundrisse ergeben sich aus den genehmigten und realisierten Bauzeichnungen (Bauakte Bd. 2 Anl. 5 Teil II).

Das Grundstück befindet sich in der Hamburger Hafencity. Bei der Hafencity handelt es sich um ein Neubaugebiet unmittelbar südlich der Altstadt in dem vom Freihafen abgetrennten ehemaligen nördlichen Freihafenteil, der auch die bisherige Speicherstadt umfasst. Im Süden der Hafencity befindet sich ein Kreuzfahrtterminal.

Der westlich und nordwestlich vom Cruise Center gelegene westliche Teil der Hafencity besteht aus mehreren ehemaligen Kaiflächen an der Norderelbe sowie an oder zwischen nach Westen elbabwärts offenen Wasserflächen oder Hafenbecken. Auf einer der westlichen Kaispitzen wird derzeit die Elphilharmonie gebaut. Verkauf und Neubebauung in dieser Richtung Hafenmitte orientierten westlichen Hafencity sind teilweise weiter vorangeschritten als in der weniger Wasserflächen oder -aussicht bietenden östlichen Hafencity.

Zu den bekanntesten Plätzen der Hafencity gehören die an den nach Westen ausgerichteten Hafenbecken an der östlichen Landseite zur Mitte der Hafencity hin neu gebauten öffentlichen Terrassen. Beide befinden sich auf der Westseite einer in der Mitte der Hafencity in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straße.

Das zu bewertende Neubau-Grundstück befindet sich in Luftlinie ca. ... m vom Rathaus und von der Mönckebergstraße sowie ca. ... m vom Jungfernstieg entfernt. Der Weg vom Grundstück zum Rathaus ist nicht weiter als etwa vom Stephansplatz oder vom Hauptbahnhof zum Rathaus.

Zu den nächsten beiden U-Bahnstationen nordwestlich und nordöstlich betragen die Distanzen ... ca. ... m, zum Hauptbahnhof sind es rund ... m (vgl. Finanzgerichts-Akte --FG-A-- Bl. 60 ff).

Es handelt sich um eines der Eckgrundstücke mit unmittelbarem Zugang zu einer der genannten Terrassenflächen an einem der ehemals für See-Handelsschiffe genutzten Hafenbecken und mit entsprechendem Wasserblick (vgl. Einheitswert-Akte --EW-A-- Bl. 6, 10 ff, 15, 29, 31 ff, 61, 66 ff, 136). Ein Großteil der nicht an der Hafenbecken- oder Terrassenseite des Gebäudes befindlichen Büros verfügt ebenfalls über einen Blick zur Wasserseite oder über das Hafenbecken mittels insoweit gläserner Innenraum-Aufteilungen (vgl. FG-Akte Bl. 71).

II.

Das beklagte Finanzamt (FA) hatte den für das unbebaute Grundstück auf den 1. Januar 2004 festgestellten Einheitswert (EW-A Bl. 18, 24) nach Bezug zunächst auf den 1. Januar 2006 im Sachwertverfahren auf ... Euro fortgeschrieben (EW-A Bl. 68 ff, 87). Im Hinblick auf die Bestandskraft dieser Feststellung nahm die Klägerin einen Antrag auf fehlerbeseitigende Wertfortschreibung im Ertragswertverfahren auf den 1. Januar 2006 zurück (EW-A Bl. 89 ff, 95).

Zugleich beantragte die Klägerin am 25. Januar 2006 eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung im Ertragswertverfahren auf den hier interessierenden Stichtag 1. Januar 2007 (EW-A Bl. 95 ff).

Nach anschließendem Schriftverkehr und nach...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


FG Hamburg 3 K 206/11
FG Hamburg 3 K 206/11

  Entscheidungsstichwort (Thema) Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks  Leitsatz (amtlich) 1. Der Entscheidung über den Einheitswert 2006 steht die zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für 2007 ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren