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FG Hamburg Urteil vom 20.01.2009 - 3 K 245/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Leitsatz (amtlich)

Pauschale Grundgebühren für den Anschluss an eine außerhalb des Grundstücks bei einer Sicherheitsfirma untergebrachte Notrufzentrale sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt.

 

Normenkette

EStG § 35a

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt für die laufenden Aufwendungen für einen Anschluss an eine Notrufzentrale die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35 a Einkommensteuergesetz i. d. F. des Streitjahrs --EStG--).

I.

Der Kläger ist Beamter im Ruhestand. Am 11. Juni 1990 schloss er vor dem Hintergrund von Einbrüchen in der Nachbarschaft einen Vertrag mit einer Sicherheitsfirma. Danach wurde eine Alarmanlage in seinem Haus angeschlossen an die im Hause eines Sicherheitsunternehmens befindliche Notrufzentrale. Zusätzlich wurde eine Überfalltaste mit digitalem Wählgerät installiert und ein nicht nur im Haus, sondern auch im Garten benutzbarer Handfunkempfänger geliefert (FG-A Bl. 19 f.). Aufgabe der Notrufzentrale ist es, die Polizei und weiter benannte Personen zu informieren (Finanzgerichts-Akte --FG-A-- Bl. 19, 22).

Der Vertrag sieht vor, dass die Kosten im Einsatzfalle für die Alarmverfolgung pro Fahrzeug und Stunde (mit seinerzeit 60 DM) und für das Wachpersonal zur Objektbewachung pro Stunde (mit seinerzeit 60 DM) extra berechnet werden. Derartige Einsatzkosten sind im Klageverfahren nicht mehr streitig (vgl. Einkommensteuer-Akte --ESt-A-- Bl. 209).

Unabhängig von konkreten Alarmfällen hat der Kläger nach dem Vertrag eine monatliche pauschale Grundgebühr für den Anschluss an die Notrufzentrale zu entrichten. Hierfür zahlte er vertragsgemäß anstelle der in 1990 vereinbarten monatlich 60 DM bzw. jährlich 720 DM im Streitjahr insgesamt 412,73 Euro (FG-A Bl. 19, 22, ESt-A...

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      (1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen ...

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