Entscheidungsstichwort (Thema)
Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Leitsatz (amtlich)
Wenn es beim Zufluss von Arbeitslohn nicht darauf ankommt, ob etwaige Wartezeiten bei der VBL erfüllt werden, kann diese Frage auch nicht relevant werden, wenn es um die Beurteilung geht, ob negativer Arbeitslohn vorliegt.
Kündigt der Arbeitgeber seine Beteiligung bei der VBL bevor der Arbeitnehmer seine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen konnte, entsteht grundsätzlich negativer Arbeitslohn.
Maßgeblich für die Höhe des negativen Arbeitslohnes sind die individuell lohnversteuerten Umlagen abzüglich eines Abschlages für in Anspruch genommene Versicherungsleistungen.
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Nachgehend
Tatbestand
Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob der Kläger im Streitjahr 2000 negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte, weil sein Arbeitgeber aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ausgetreten ist, bevor der Kläger seine Wartezeit von 60 Monaten bei der VBL beenden konnte und der Kläger deswegen seine mögliche Anwartschaft auf eine dynamische Versorgungsrente gegenüber der VBL verloren hat.
Der Kläger ist seit dem ...1997 bei der Fa. A angestellt. Zunächst hatte er zwei befristete Arbeitsverträge. Seit dem ...1998 ist er fest angestellt. Gemäß des Arbeitsvertrages ist für das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag der Fa. A mit den Anlagen in der aktuellen Fassung gültig.
Gem. § 2 des am ...1978 in Kraft getretenen Tarifvertrages gilt:
Die Fa. A versichert den Angestellten in der Pflichtversicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Durch die Pflichtversicherung erwirbt der Angestellte für sich und seine Hinterbliebenen eine Anwartschaft auf eine Gesamtve...