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FG Hamburg Urteil vom 08.08.2012 - 2 K 104/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Finanzgerichtsordnung: Klageänderung und Klagehäufung, Auslegung behördlicher Schreiben

 

Leitsatz (amtlich)

Wird zunächst nur formell Klage erhoben und innerhalb einer vom Gericht gesetzten Ausschlussfrist ein Verpflichtungsantrag gestellt, kann danach die Klage zulässigerweise nur noch auf eine Anfechtungsklage umgestellt werden, wenn die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies bedeutet bei der fristgebundenen Anfechtungsklage insbesondere die Einhaltung der Klagefrist.

 

Normenkette

FGO §§ 44-46

 

Tatbestand

Die Klägerin, eine GmbH, wurde im ... 2007 mit Sitz in ... gegründet. An der Klägerin waren zunächst drei Gesellschafterinnen mit jeweils 33,33 % beteiligt. Geschäftsgegenstand war die Vermittlung von ... für den ... A GmbH. Im Jahr 2007 erwirtschaftete die Klägerin einen Verlust in Höhe von 242.931,99 €. Am ... 2008 beschlossen die Gesellschafterinnen die Auflösung der Gesellschaft. B, eine der Gesellschafterinnen, wurde zur Liquidatorin bestellt. Sie hielt die Gesellschaft jedoch für sanierungsfähig und schloss am ... 2008 mit der A GmbH einen Aufhebungsvertrag, welcher u. a. einen Forderungsverzicht der A GmbH über 299.500 € beinhaltete. Am ... 2008 erwarb B die Anteile der beiden anderen Gesellschafterinnen und verlegte am ... 2008 den Sitz nach C.

In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Streitjahr 2008 erklärte die Klägerin einen Gewinn von 186.553 €, der vornehmlich auf dem Forderungsverzicht der A GmbH beruhte. Dem folgte der Beklagte mit Körperschaftsteuerbescheid für 2008 vom 23.07.2010 und setzte Körperschaftsteuer in Höhe von 28.003 € sowie mit Bescheid vom selben Tag den Gewerbesteuermessbetrag 2008 in Höhe von 5.531 € fest. Die Bescheide ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 der Abga...

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Klageänderung und Klagehäufung
Klageänderung und Klagehäufung

  Leitsatz Eine Umstellung einer Verpflichtungsklage in eine Anfechtungsklage ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind.  Sachverhalt Klägerin war eine in 2007 gegründete GmbH. Diese erwirtschaftete in 2007 einen ...

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