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FG Hamburg Urteil vom 06.12.2012 - 3 K 96/12

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuer: Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer VAT: Specific time of correction of turnover tax for the taxable person

 

Leitsatz (amtlich)

Die Umsatzsteuer wird beim leistenden Unternehmer gem. § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG grundsätzlich in dem Besteuerungszeitraum berichtigt, in dem die Rechnung berichtigt wird bzw. die Änderung der Bemessungsgrundlage eintritt. Diese Beurteilung bleibt unberührt durch die Rechtsprechung zur Berichtigung eines noch nicht bestandskräftigen Vorsteuerabzugs für das Ursprungsjahr (EuGH v. 15.07.2010 C-368/09 "Pannon Gep", DStR 2010, 1475). In principle, the turnover tax for the taxable person (trader) has to be adjusted within the taxable period, in which the invoice is corrected or the modification of the taxable amount has occurred. This approach is unaffected by the existing case law on the adjustment of deduction which has not been finally assessed within the year of origin (ECJ of 15 July 2010 C-368/09 "Pannon Gep", ECR 2010 I-07467).

 

Normenkette

AO §§ 227, 237, 240, 337; UStG § 14c Abs. 2 S. 3 - 4, § 17 Abs. 1 S. 7; MwStSystRL 112/2006/EG Art. 90; MwStSystRL 112/2006/EG Art. 184; MwStSystRL 112/2006/EG Art. 185; MwStSystRL 112/2006/EG Art. 186; MwStSystRL 112/2006/EG Art. 264; German general tax code (AO) § 227; German general tax code (AO) § 237; German general tax code (AO) § 240; German general tax code (AO) § 337; VAT law (UStG) § 14c Abs. 2 S. 3 - 4; VAT law (UStG) § 17 Abs. 1 S. 7; VAT-System-Directive 112/2006/EG Art. 90; VAT-System-Directive 112/2006/EG Art. 184; VAT-System-Directive 112/2006/EG Art 185; VAT-System-Directive 112/2006/EG Art. 186; VAT-System-Directive 112/2006/EG Art. 264.

 

Tatbestand

A.

Der Kläger wendet sich gegen eine Pfändungs- und Einz...

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