Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer: Zeitpunkt der Veräußerung eines Kommanditanteils - wirtschaftliches Eigentum
Leitsatz (amtlich)
1. Der für die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kommanditanteil erforderliche Übergang der wesentlichen Rechte erfordert, dass der Kommanditist seine Stellung als Mitunternehmer aufgibt und der Erwerber der Kommanditanteile in diese Stellung eintritt.
2. Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist der zivilrechtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft, wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren) Stellung Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative ausüben kann; beide Merkmale müssen kumulativ vorliegen.
Normenkette
EStG § 16; AO § 39
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen.
1. Die ehemalige A-KG mit Sitz in X betrieb die Herstellung und den Vertrieb ... und einzelner Nebengeschäfte. Komplementärin war im Streitjahr die Verwaltungs-GmbH; Kommanditisten waren die drei Kläger, die B-KG, die im Jahr ... auf die C-KG verschmolzen wurde, mit einem Anteil von (n) %, Herr D mit einem Anteil von (n) % und Frau E mit einem Anteil von (n) % sowie Frau F und Herr G mit Anteilen von jeweils (n) %. Die Kommanditisten waren mit Anteilen in entsprechender Höhe als Gesellschafter der selbst nicht am Kapital und Vermögen der A-KG beteiligten Komplementärin der A-KG beteiligt. Gemäß § 1 (3) § 7 des Kommanditgesellschaftsvertrages der A-KG in der Fassung vom ... nebst Nachtrag vom ... (Gesellschaftsvertrag) ... läuft das Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September des folgenden Kalenderjahres.
Die A-KG verfügte über einen Verwaltungs...