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FG Hamburg Gerichtsbescheid vom 13.05.2005 - IV 6/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Mineralölsteuervergütung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wenn diese nicht Betreiber der Heizungsanlage sind

 

Leitsatz (amtlich)

Wenn kein Mineralöl oder Erdgas direkt verwendet wird, sondern lediglich Wärme geliefert und entsprechende Kosten in Rechnung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Mineralölsteuervergütung, da nach dem Gesetzestext nur der Betreiber der Heizungsanlage Verwender ist.

 

Normenkette

MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.11.2005; Aktenzeichen VII R 33/05)

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt eine Mineralölsteuervergütung.

Die Klägerin, eine Druckerei, ist eine von mehreren selbstständigen Töchtern der Firma A GmbH & Co. KG (Holding). Mit Schreiben vom 28.5.2003 beantragte die Firma A GmbH & Co. KG u.a. für die Klägerin eine Mineralölsteuervergütungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG für die im Jahr 2002 verbrauchten 164,787 MWh Erdgas. Darin führt die Firma A GmbH & Co. KG aus, die Versorgung ihrer Tochtergesellschaften erfolge durch eine zentrale Gasheizung, die von ihr betrieben werde. Die Endabrechnung erfolge durch die Holding gegenüber den Gesellschaften auf Basis der Quadratmeter. Sie legte Rechnungen über den Bezug des Erdgases an, nach denen die Firma A GmbH & Co. KG Bezieher ist.

Mit Bescheid vom 12.6.2003 lehnte der Beklagte den Vergütungsantrag der Klägerin ab. Zur Begründung führte er aus, die Klägerin verwende ihrerseits kein Mineralöl. Ihr würden lediglich Wärme geliefert und entsprechende Kosten in Rechnung gestellt.

Am 8.7.2003 legte die Klägerin Einspruch ein, der mit Einspruchsentscheidung vom 8.12.2003 zurückgewiesen wurde.

Mit ihrer am 9.1.2004 bei Gericht eingegangenen Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter. Sie trägt vor, selbst Verwenderin des Mineralö...

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