Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Beschluss vom 20.08.2007 - 2 V 167/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung der Vollziehung einer Arrestanordnung

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung einer Arrestanordnung besteht nicht, wenn eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Hinterlegungssumme gem. § 324 Abs. 1 S. 3 AO in Betracht kommt.

 

Normenkette

AO § 324

 

Tatbestand

I.

Der Antragsteller (Ast) betreibt seit Mitte 2006 unter der Firma "A" einen Palettenhandel und gibt seit Mai 2006 Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Mit Umsatzsteuerjahreserklärung für 2006 wurden neben Umsatzsteuerbeträgen in Höhe von 296.455,24 € Vorsteuerbeträge in Höhe von 204.988,52 € erklärt. Nach Berücksichtigung eines Vorauszahlungssolls aufgrund der Voranmeldungen ergab sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von 1.788,21 €. Nach nicht bestrittenen Angaben des Antragsgegners (Ag) wurden auch in den Umsatzsteuervoranmeldungen für Januar und Februar 2007 Vorsteuerbeträge erklärt. Aus den in der Umsatzsteuernebenakte Bl. 80f. abgelegten Zustimmungsvorschlägen ergeben sich Vorsteuerbeträge von 39.921,41 € bzw. 59.755,16 € und zu leistende Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 11.512,52 € für Januar und von 15.358,68 € für Februar.

Am 07.08.2007 ordnete der Ag zur Sicherung von Umsatzsteuerforderungen für 2006 sowie Januar und Februar 2007 einen dinglichen Arrest in das Vermögen des Ast in Höhe von insgesamt 281.851 € an. Dieser Betrag entspricht nach der Anordnungsbegründung den in den genannten Erklärungen angegebenen Vorsteuerbeträgen, soweit sie auf Rechnungen der Firma B Paletten Handel, Inhaber R S, entfallen, nämlich für 2006 in Höhe von 204.998 €, für Januar 2007 in Höhe von 32.180 € und für Februar 2007 in Höhe von 44.673 €. Zur Begründung der Arrestanor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Abgabenordnung / § 324 Dinglicher Arrest
    Abgabenordnung / § 324 Dinglicher Arrest

      (1) 1Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 kann die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren