Entscheidungsstichwort (Thema)
Körperschaftsteuergesetz: Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften nach § 8c KStG verfassungswidrig?
Leitsatz (amtlich)
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 8c Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (Bundesgesetzblatt I 2007, 1912) mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent (im Streitfall 48 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind.
Normenkette
KStG § 8c S. 1
Nachgehend
Tatbestand
Teil A: Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt und Vortrag der Beteiligten)
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft. Sie wurde durch notariellen Vertrag vom ... 2006 gegründet, Gründungsgesellschafter waren ... (R) mit einem Stammkapital von 13.000 und ... (W) mit einem Stammkapital von 12.000 €. Nach Maßgabe ihres Gesellschaftszwecks veranstaltete die Klägerin Pauschalreisen, deren Vertrieb über einen Kooperationspartner, eine Zeitschrift, erfolgte.
Im Jahr ihrer Gründung beschränkten sich die geschäftlichen Aktivitäten der Klägerin überwiegend auf die Akquisition von geplanten Pauschalreisen. Dies führte dazu, dass sie bei geringen Umsatzerlösen von 58.512,00 erhebliche betriebliche Aufwendungen für angekaufte Reisen hatte, die nach den gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften als teilfertige Arbeit nicht aktiviert werden konnten. Hierdurch entstand in dem Ver...