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FG Düsseldorf Urteil vom 28.01.2010 - 8 K 236/09 Verk

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit – Freigabe des Fahrzeugs aus dem Massebeschlag

 

Leitsatz (redaktionell)

Die ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels verkehrsrechtlicher Abmeldung entstandene Kraftfahrzeugsteuer stellt auch dann eine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter das Fahrzeug gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Massebeschlag freigegeben hat.

 

Normenkette

InsO § 35 Abs. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1; KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Nr. 1

 

Streitjahr(e)

2008, 2009

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 08.09.2011; Aktenzeichen II R 54/10)

 

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau M. gerichteten Kraftfahrzeugsteuerbescheids.

Mit Beschluss des Amtsgerichts (AG) A-Stadt vom 15. September 2008 wurden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau M. eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt. Für die Insolvenzschuldnerin war ein Personenkraftwagen (PKW) mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX 123 auf ihren Namen zum Verkehr zugelassen.

Am 27. Oktober 2008 setzte der Beklagte (das Finanzamt – FA –) die Kraftfahrzeugsteuer für dieses Kraftfahrzeug (Kfz) gegenüber dem Kläger als Insolvenzverwalter für die Zeit vom 15. September 2008 bis 25. Februar 2009 auf 94 Euro und für die Zeit danach auf jährlich 211 Euro fest. Gegen diesen Bescheid legte der Kläger Einspruch ein, den das FA mit Entscheidung vom 16. Dezember 2008 als unbegründet zurückwies.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Aufhebung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids vom 27. Oktober 2008. Zur Begründung führt er aus, er habe den Geschäftsbetrieb und im Zusammenhang damit auch das Fahrzeug aus dem Massebeschlag gem. § 35 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) freigegeben. Hierüber habe er das FA mit Schreibe...

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