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FG Düsseldorf Urteil vom 25.06.2004 - 8 K 2277/00 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbilligter Anteilserwerb durch Angehörigen im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Betriebs-GmbH als Entnahme

 

Leitsatz (redaktionell)

Ermöglicht der Inhaber des Besitzunternehmens im Zuge einer Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH einem Angehörigen (Nur-Betriebsgesellschafter), einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer unter dem Wert des übernommenen Anteils liegenden Einlage (Nennwert) zu übernehmen, so kann die Zurechnung eines Entnahmegewinns im Umfang der übergegangenen stillen Reserven nicht deshalb unterbleiben, weil durch den Anteilserwerb im Privatvermögen eine wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG begründet wird.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1 S. 2, § 17 Abs. 1 Sätze 1, 3

 

Streitjahr(e)

1994

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.12.2005; Aktenzeichen III R 35/04)

BFH (Urteil vom 15.12.2005; Aktenzeichen III R 35/04)

 

Tatbestand

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr Inhaber eines Einzelunternehmens. Daneben erzielten die Eheleute Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

Mit notariellem Vertrag vom 10.02.1978 gründete der Kläger zusammen mit seinem Sohn die Firma T B GmbH mit einem Stammkapital von 100.000 DM. An der Gesellschaft waren der Kläger zu 80 % und sein Sohn zu 20 % beteiligt. In der Folgezeit verpachtete der Kläger der GmbH sämtliche Betriebsgrundstücke und das Anlagevermögen seines Einzelunternehmens und begründete damit eine Betriebsaufspaltung zwischen beiden Unternehmen. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die Betriebsaufspaltung auch im Streitjahr 1994 bestand. Die GmbH-Anteile erfasste der Kläger im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens. Der Sohn hiel...

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