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FG Düsseldorf Urteil vom 22.11.2024 - 3 K 2604/21 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Buchwertfortführung bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs: Zurückbehalten einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage – Langjährige nicht eigenbetriebliche Nutzung durch Verpachtung

Leitsatz (redaktionell)

Der Buchwertfortführung bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Ackerbaubetriebs steht das Zurückbehalten einer die 10 %-Grenze überschreitenden verpachteten Weidefläche nicht entgegen, wenn deren Zugehörigkeit zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen durch langjährige Verpachtung und die damit dokumentierte dauerhafte Entscheidung gegen eine eigenbetriebliche Nutzung entfallen ist.

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1 S. 2; EStG § 6 Abs. 3 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1

Streitjahr(e)

2013

Tatbestand

Streitig sind die steuerlichen Folgen, die sich aus der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf den Sohn der Klägerin unter Zurückbehalten eines Grundstücks sowie aus der anschließenden Übertragung dieses Grundstücks auf die Töchter der Klägerin ergeben.

Die Hofstelle des streitgegenständlichen Betriebs liegt in M., F.-straße. Im Streitjahr 2013 gehörten folgende Grundstücke zum Betriebsvermögen (allesamt im Grundbuch des Amtsgerichts M.…Bl. N01 verzeichnet):

3.950 qm

Flur 14 Flurstück 334, Gebäude- u. Freifläche, F.-straße

60.220 qm

Flur 14 Flurstück 334, Ackerland

16.720 qm

Flur 13 Flurstück 4, Ackerland, F.-straße

7.590 qm

Flur 14 Flurstück 110, Ackerland, F.-straße

8.634 qm

Flur 14 Flurstück 111, Ackerland, F.-straße

97.114 qm

25.180 qm

Flur 14 Flurstück 129, Grünland, H.-straße

122.294 qm

Hinzu kommen weitere 14.041 qm landwirtschaftlich genutzte Fläche. Dabei handelt es sich um Miteigentumsanteile der Klägerin an den Grundstücken Flur 28 Flurstücke 46, 47 und 48 (Gesamtgröße 33.140 qm, Anteil Klägerin 1...

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