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FG Düsseldorf Urteil vom 20.02.2008 - 4 K 4781/06 Erb

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Hinterbliebenenbezüge, die aufgrund einer Pensionszusage zugunsten eines mehr als geringfügig am Festkapital beteiligten Komplementärs einer KG dessen Witwe gewährt werden, unterliegen als Erwerb aus Vertrag zugunsten Dritter der Erbschaftsteuer, wenn die Stellung des Erblassers nicht ausnahmsweise arbeitnehmerähnlich ausgestaltet war.
  2. Der Erwerb der KG-Anteile des Erblassers durch dessen Witwe als Folge des Erbfalls schließt es nicht aus, die Begünstigung durch den Pensionsvertrag zu besteuern. Beide Erwerbe stehen nebeneinander.
  3. Eine Kürzung der erworbenen Pensionsansprüche im Verhältnis zu der bereits vor dem Erbfall bestehenden eigenen KG-Beteiligung der Witwe kommt nicht in Betracht.
 

Normenkette

ErbStG § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 14 Abs. 1; BGB §§ 1360, 1360a

 

Streitjahr(e)

2004, 2005, 2006

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 05.05.2010; Aktenzeichen II R 16/08)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage.

Die Klägerin wurde durch gemeinschaftliches Testament vom ...07.1986 Alleinerbin ihres am.....01.2000 verstorbenen Ehemanns, des Erblassers.

Der Erblasser trat aufgrund Gesellschafterbeschlusses vom…1965 in die A KG (KG) mit einer Einlage von 200.000 DM als persönlich haftender Gesellschafter ein, nachdem er zuvor in der KG als Prokurist tätig gewesen war. Zugleich wurde der Erblasser zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Zudem erhielt er eine Pensionszusage, und zwar mit Erreichung seines 65. Lebensjahrs in Höhe von 70% seiner letzten Geschäftsführervergütung.

Zum 01.01.1974 war der Erblasser als alleiniger persönlich haftender Gesell...

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