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FG Düsseldorf Urteil vom 14.12.2022 - 5 K 2911/18 U

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Leitsatz (redaktionell)

Die Erbringung von Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von den schwerbehinderten Klienten auf der Grundlage von ihnen abgeschlossener Verträge mit dem Dienstleister aus ihrem „Persönlichen Budget“ i.S.d. § 17 SGB IX a.F. ( nunmehr § 29 SGB IX) bezahlt werden, ist nicht nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG (mit Wirkung vom 01.07.2013: Buchst. l) von der Umsatzsteuer befreit, da die auf einzelvertraglicher Grundlage beruhende Verwendung des Budgets für diese Leistungen keine mittelbare Kostentragung durch Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger begründet, durch die die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter erreicht werden könnte (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 13.06.2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217).

Normenkette

UStG § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k; UStG § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; SGB IX § 29; SGB IX a.F. § 17

Nachgehend

BFH (Urteil vom 30.04.2025; Aktenzeichen XI R 1/23)

Tatbestand

Streitig ist, ob die Budgetassistenzleistungen des Klägers an seine Klienten von der Umsatzsteuer befreit sind, soweit die Klienten sie aus ihrem „Persönlichen Budget“ (in den Streitjahren § 17 SGB IX; jetzt § 29 SGB IX) bezahlen.

Der Kläger ist von Beruf Kaufmann. Er war in den Streitjahren als Einzelunternehmer tätig unter der Firmierung „ A-Gesellschaft“ . Seit Gründung seines Dienstleistungsunternehmens im Jahr 0000 wechselte er mehrmals seinen Tätigkeitsbereich, z.B. Neukundenakquise für Steuerberater, Buchhalter und Bilanzbuchhalter, Unternehmensberatung oder Arbeitsvermittlung. Im Jahr...

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