Entscheidungsstichwort (Thema)
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz
– Treuhänderische Beteiligung der veräußernden
Gesellschaft an der erwerbenden Personengesellschaft
Leitsatz (redaktionell)
Die Übertragung von Grundbesitz zwischen Personengesellschaften ist nicht gemäß § 6 Abs.3 GrEStG i.V.m. § 6 Abs.1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die veräußernde Gesellschaft lediglich über eine Kapitalgesellschaft als Treuhänderin an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.
Normenkette
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 1 Abs. 2a; GrEStG § 6 Abs. 1 S. 1; GrEStG § 6 Abs. 3 S. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 12.01.2022; Aktenzeichen II R 16/20)
Tatbestand
Streitig ist, ob für einen Grundstückserwerb eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs.3 i.V.m. Abs. 1 GrEStG aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an der Klägerin zu gewähren ist.
Aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 23.12.2015 erwarb die Klägerin, die A GmbH & Co KG (im Folgenden: A KG) von C KG (im Folgenden: C KG) die Grundstücke in Z-Stadt Flur 1, Flurstücke 1, 2 und 3, postalische Anschrift Y-Straße 4 für einen Kaufpreis von 6,4 Mio. EUR.
Die Beteiligungsverhältnisse stellten sich wie folgt dar: alleinige Kommanditistin der Klägerin war die CT KG (im Folgenden: CT KG). Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der Klägerin war die A Beteiligungs GmbH. Alleinige Kommanditistin der CT KG war die Gebrüder C Treuhand GmbH (im Folgenden: CT GmbH); persönlich haftende Gesellschafterin ohne Beteiligung am Vermögen war die C KG. Aufgrund eines Treuhandvertrages vom 19.10.1987 hielt die CT GmbH als Treuhänderin die Kommanditanteile an der CT KG für die C KG (Treugeberin), also die Verkäuferin der Grundstücke. An der C KG war eine Vie...