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FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2015 - 9 K 4203/13 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verluste aus dem Erwerb von Knock-out-Zertifikaten: Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer – Qualifikation als Termingeschäft oder sonstige Kapitalforderung – Vergleichbarkeit des Erwerbsaufwands mit Optionsprämien

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Der Verlust aus verfallenen Knock-out-Zertifikaten ist – unter Geltung der Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer - unabhängig davon steuerlich zu berücksichtigen, ob es sich bei dem Erwerb derartiger Index-Zertifikate um ein Termingeschäft i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG oder um die Anschaffung einer sonstigen Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG handelt.
  2. Qualifiziert man Knock-out-Zertifikate als Termingeschäfte, so ist der Verlust aus dem Verfall der Zertifikate in gleicher Weise wie vergeblich aufgewandte Optionsprämien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a) EStG zu berücksichtigen (a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.5.2014 -12 K 421/13, EFG 2014,2037).
  3. Qualifiziert man Knock-out-Zertifikate als sonstige Kapitalforderungen, so ist der Verlust aus dem Verfall der Zertifikate nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG und § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG zu berücksichtigen, da der Eintritt des Knock-out-Ereignisses sich als "Einlösung" im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG und damit als Veräußerung im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG darstellt.
  4. Unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen auch Vollrisikozertifikate, bei denen sowohl das Entgelt als auch die Rückzahlung von einem ungewissen Ereignis abhängt.
 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a, S. 2, Abs. 4 Sätze 1, 5, Abs. 9

 

Streitjahr(e)

2011

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.11.2018; Aktenzeichen VIII R 37/15)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Verluste des Klägers...

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