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FG Düsseldorf Urteil vom 06.09.2002 - 16 K 2797/00 E

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und 1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung; grds. keine Bindung der Gerichte an sog. Kostendeckelungsregel

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Anwendung der 1%-Regelung für die Bewertung der privaten Kfz-Nutzung kann nicht durch die Vorlage eines Fahrtenbuchs mit essentiellen Mängeln vermieden werden.
  2. Die Deckelungsregelung bei Überschreitung der tatsächlichen Gesamtkosten des Kfz stellt eine Billigkeitsregelung der Verwaltung dar, die die Rechtsprechung grundsätzlich nicht bindet.
  3. Bei einem geringfügigen oder nur in einzelnen Jahren auftretenden Überhang der tatsächlichen Kosten bedarf es keiner Korrektur der 1%-Schätzung.
 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2-3

 

Streitjahr(e)

1996

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.03.2007; Aktenzeichen XI R 59/04)

BFH (Urteil vom 14.03.2007; Aktenzeichen XI R 59/04)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten bei der Einkommensteuer 1996 um den Wert der im Rahmen des Gewinns aus selbständiger Arbeit des zwischenzeitlich verstorbenen Ehemanns der Klägerin zu berücksichtigenden privaten Kraftfahrzeugnutzung.

Die Eheleute wurden für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Bescheid vom 20.11.1998 schätzte der Beklagte wegen Nichtabgabe der Steuererklärung die Besteuerungsgrundlagen der Eheleute zur Einkommensteuer (geschätzter Gewinn 170.000,-- DM). Im Laufe des Einspruchsverfahrens wurde am 18.12.1998 die Einkommensteuererklärung 1996 eingereicht, die (einschließlich privater Nutzungsanteile eines Mercedes „gemäß Fahrtenbuch” von 2.920,-- DM und eines VW Golf gemäß der sog. 1 %-Regelung von 2.055,-- DM) einen Gewinn von 127.339,-- DM auswies. Mit Schreiben an den Beklagten vom 16.7.1999 listete die Klägerin die Kraftfahrzeugkosten auf; ebenso legte sie mit Schrei...

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