Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnsteuerpflichtiger Vorteil bei Teilnahme an Händler-Incentive-Reisen nur bei Vorliegen eines 'Entlohnungscharakters'
Leitsatz (redaktionell)
Die obligatorische regelmäßige Teilnahme von Außendienstmitarbeitern an den von ihrem Arbeitgeber zur Förderung seines Absatzes jährlich veranstalteten Händler-Incentive-Reisen begründet wegen dessen ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses keinen lohnsteuerpflichtigen Vorteil, wenn allein die Zuständigkeit der Arbeitnehmer für einen bestimmten Vertriebsbereich für ihre Teilnahme maßgeblich ist, den Arbeitnehmern die Betreuung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Händler obliegt und zur Belohnung verdienter Mitarbeiter des Arbeitgebers andersartige Incentivreisen durchgeführt werden.
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Streitjahr(e)
1990, 1991, 1992, 1993, 1994
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin vertreibt elektronische Geräte. Sie veranstaltete in den Jahren 1991 bis 1993 im Zusammenwirken mit Reiseveranstaltern Händler-Incentive-Reisen. Die etwa zehntägigen Reisen führten nach „Q” , „W” , „Y” und „X”. Neben diesen hier in Rede stehenden Reisen führte die Klägerin Mitarbeiter-Incentive-Reisen für ihre besonders verdienten Mitarbeiter durch, die im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG lohnversteuert wurden.
Teilnehmer der hier im Streit stehenden Händler-Incentive-Reisen waren neben den jeweils erfolgreichsten Vertragshändlern, insgesamt etwa 60 bis 70 Händler je Reise, das gesamte Außendienst-Verkaufspersonal der Klägerin. Schon Jahre zuvor war nach rein betriebsfunktionalen Gesichtspunkten festgelegt worden, daß die Vertriebsmitarbeiter diese jährliche Reise durchzuführen haben, um den...