rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des Unternehmers. Umsatzsteuer 1994
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Doppel- bzw. Überzahlungen der Kunden des Unternehmers, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuert, gehören zu dessen Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 S. 2 UStG für die von ihm an die Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen.
2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gebietet aber, dass die Über- bzw. Doppelzahlungen erst in dem Voranmeldungszeitraum, in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen sind, in dem bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass die Kunden als Leistungsempfänger den ihnen nach § 812 Abs. 1 BGB zustehenden bereicherungsrechtlichen Anspruch nicht mehr geltend machen werden.
Normenkette
UStG 1993 § 10 Abs. 1 S. 2; UStG 1993 § 10 Abs. 1 S. 1; UStG 1993 § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; BGB § 812 Abs. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 19.07.2007; Aktenzeichen V R 11/05)
Tenor
Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Über- bzw. Doppelzahlungen.
Die Klägerin handelt mit Nahrungs- und Genussmitteln. Sie ermittelt ihrem Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten.
Im 2. Halbjahr 1990 und im Jahr 1991 kam es zu Über- bzw. Doppelzahlungen von Kunden, die sich bis Ende des Jahres 1991 auf insgesamt 84.884,87 DM beliefen. Hiervon wurden im Jahr 1993 26.623,58 DM zurückgezahlt. Die Klägerin hatte die Zahlungen umsatzsteuerneutral als Verbindlichkeiten verbucht. Im Streitjahr 1994 buchte sie die noch bestehende Verbindlichkeit von 5...