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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 11.02.2003 - 4 K 30742/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitnehmereigenschaft von Werbeverteilern. Nachforderung pauschaler Lohnsteuer vom Arbeitgeber

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ob eine Arbeitnehmereigenschaft zu bejahen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wobei die für bzw. gegen die Nichtselbständigkeit sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen und Einzelmerkmale nach ihrer Bedeutung zu gewichten sind.

2. Die Abwägung nach LS. 1 führt im entschiedenen Einzelfall zu dem Ergebnis, dass Werbezettelverteiler nicht als Arbeitnehmer eines Werbemittelvertriebs anzusehen sind, und demgemäß der gegen den Vertrieb als Arbeitgeber ergangene Nachforderungsbescheid über pauschale Lohnsteuer aufzuheben ist.

 

Normenkette

LStDV § 1 Abs. 1-2; LStR 1996 Abschn. 67; EStG 1990 § 19 Abs. 1, § 40 Abs. 3, § 40a; EStG 1997 § 19 Abs. 1, § 40 Abs. 3, § 40a

 

Tenor

1. Der Nachforderungsbescheid vom 17. September 1998 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 22. November 1999 werden aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte ist befugt, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin ihrerseits zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob für die Klägerin tätige Werbezettelverteiler als Arbeitnehmer der Klägerin anzusehen sind.

Die Klägerin betreibt einen Werbemittelvertrieb. Sie erhält Werbeprospekte von ihrer Auftraggeberin, einer Lebensmittel-Einzelhandelskette, und beauftragt ihrerseits weitere Personen, diese Prospekte in einem bestimmten Bezirk innerhalb eines bestimmten Zeitraums flächendecken...

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