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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 02.02.2023 - 4 K 848/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldanspruch von Pflegeeltern. Haushaltsaufnahme im laufenden Monat und Ausschluss von Doppelzahlungen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein familienähnliches Band erfordert eine Zugehörigkeit zur Familie und die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit der Aufsicht, Betreuung und Versorgung des Pflegekindes. Daran fehlt es bei einem Klinikaufenthalt aufgrund Frühgeburtlichkeit des Kindes und seiner Inobhutnahme durch das Jugendamt.

2. Ein Haushaltswechsel des Kindes während des laufenden Monats kann bei dem neuen Berechtigten ausnahmsweise nicht erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden, wenn eindeutig feststeht, dass es im Monat des Haushaltswechsels nicht zu Doppelzahlungen kommen kann.

 

Normenkette

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, § 64 Abs. 1, § 70 Abs. 1 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.01.2024; Aktenzeichen III R 5/23)

 

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ablehnungsbescheide vom 08. Februar 2021 und der Einspruchsentscheidungen vom 02. November 2021 verpflichtet, zugunsten des Klägers für das Kind B für den Monat Dezember 2020 Kindergeld und den Kinderbonus 2020 festzusetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu 71 % und im Übrigen der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten für die Monate November und Dezember 2020 um Kindergeld und Kinderbonus 2020 für das Pflegekind des Klägers, B, geboren am 26. November 2020.

Am 30. Juli 2019 hatte der Kläger (und sein Lebenspartn...

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