Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 06.08.2007 - 2 V 316/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung durch den faktischen GmbH-Geschäftsführer. Überprüfung der Ermessensausübung des Finanzamts bei Sachverhaltsänderung im AdV-Verfahren gegen Haftungsbescheid

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Als faktischer Geschäftsführer einer GmbH, der zur Haftung nach §§ 69, 34 AO herangezogen werden kann, ist derjenige anzusehen, der –ohne formell zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden zu sein– den Anschein erweckt, für eine GmbH als Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter auftreten zu dürfen und als solcher nach außen hin auftritt. Faktischer Geschäftsführer ist nicht, wer von einer ihm eingeräumten Kontovollmacht Gebrauch macht.

2. Eigene Ermittlungen des Finanzamts wegen des Vorliegens einer Steuerstraftrat sind bei einem rechtskräftigen Strafurteil grundsätzlich entbehrlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die zur Inanspruchnahme führende Straftat aus den Feststellungen des Strafgerichts nicht zweifelsfrei ergibt.

3. Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO: Das bloße Abheben von Geldern einer GmbH ist eine neutrale, der Steuerhinterziehung nicht weiter förderliche Handlung, denn die steuerliche Erfassung der von der GmbH getätigten Umsätze wird hierdurch nicht erschwert.

4. Führt das Finanzamt im Einspruchsverfahren wegen der Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Haftungsbescheides bei noch nicht abgeschlossenem Einspruchsverfahren hinsichtlich des Haftungsbescheids erstmalig aus, dass der Antragsteller nach § 71 AO haftet, weil es von einem anderem Sachverhalt ausgeht, obwohl sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht geändert haben, ist bei der Nachprüfung der Ermessensausübung durch das FG im gerichtlichen Verfahren wegen der AdV gleichwohl zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids bestehen.

 

Normenkette

AO ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Abgabenordnung / § 69 Haftung der Vertreter
    Abgabenordnung / § 69 Haftung der Vertreter

    1Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren