Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG des Landes Brandenburg Urteil vom 02.09.2003 - 2 K 1263/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Andere Kapitalgesellschaft als einer GmbH „nahe stehende” Person. Keine Pensionsrückstellung aufgrund nur einseitig unterschriebener Pensionszusage. Pensionszusage einer neu gegründeten GmbH. Nichtabziehbarkeit „unangemessener” Betriebsausgaben bei einer Kapitalgesellschaft. Körperschaftsteuer 1994 bis 1996 und Gewerbesteuermessbetrags 1994 bis 1996

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Unterhält der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH (GmbH 1) freundschaftliche Beziehungen zu dem von der GmbH angestellten Geschäftsstellenleiter bzw. dessen ebenfalls bei der GmbH beschäftigten Ehefrau und unterhält die GmbH 1 Geschäftsbeziehungen zu einer anderen GmbH (GmbH 2), deren Anteile vom Geschäftsstellenleiter und dessen Ehefrau gehalten werden, so ist die GmbH 2 gleichwohl keine „nahe stehende Person” i.S. der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung (zur Frage einer gesellschafterähnlichen Stellung, Geschäftsstellenleiter als „faktischer Gesellschafter” der GmbH 1). Deswegen führen auch überhöhte Mietzahlungen der GmbH 1 an die GmbH 2 für die Anmietung von Geschäftsräumen in einem dem Geschäftsstellenleiter-Ehepaar gehörenden, teilweise privat genutzten und an die GmbH 2 vermieteten Einfamilienhaus nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA).

2. Nur vom Gesellschafter-Geschäftsführer, nicht aber vom Geschäftsstellenleiter und seiner Ehefrau unterschriebene Pensionszusagen der GmbH 1 vermitteln dem Ehepaar keine arbeitsrechtlich durchsetzbaren Ansprüche auf Pensionsleistungen und berechtigen die GmbH 1 daher nicht zur Bildung einer Pensionsrückstellung.

3. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH wird dem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen, wenn er die künftige wirtscha...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Körperschaftsteuergesetz / § 8 Ermittlung des Einkommens
    Körperschaftsteuergesetz / § 8 Ermittlung des Einkommens

      (1) 1Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes. 2Bei Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 sind die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren