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FG Berlin Urteil vom 17.01.2001 - 6 K 6129/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungsüberlassung an volljährige unterhaltsberechtigte Tochter

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Mietverhältnis zwischen den Eltern und ihrer volljährigen, studierenden, unterhaltsberechtigten Tochter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn der vereinbarte Mietzins aus einer Bargeldschenkung der Eltern und den daraus erwirtschafteten Kapitalerträgen bestritten wird.

 

Normenkette

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Nr. 2; AO § 42; FGO § 76 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.12.2002; Aktenzeichen IX R 26/01)

BFH (Urteil vom 17.12.2002; Aktenzeichen IX R 26/01)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung für eine von ihren Töchtern bewohnte Wohnung.

Die Kläger sind Eheleute. Im Streitjahr erwarben sie eine 66,1 qm große 2-Zimmer-Eigentumswohnung in der ... in ... Berlin. Am 30. Juli 1996 wandte sich der Kläger schriftlich mit einer Anfrage an den Beklagten. Darin heißt es wörtlich u. a.:

„Wir wohnen z. Zt. mit 4 Erwachsenen in einer 61 qm großen Wohnung. Zudem befindet sich mein Arbeitsmittelpunkt als Außendienstler ebenfalls in dieser Wohnung. Dies bringt Probleme mit sich. Aus diesem Grund werden wir die neue Eigentumswohnung an unsere beiden erwachsenen Töchter vermieten, bis diese selbst geeigneten Wohnraum gefunden haben. Danach wird diese Wohnung an andere Personen weiterhin vermietet. Die Mieteinnahmen sollten uns als soziale Absicherung und Altersvorsorge dienen ...“

Mit Mietvertrag vom 23. Dezember 1996 vermieteten sie die Wohnung an ihre Tochter ... für eine monatliche Kaltmiete von 473,00 DM zuzüglich 90,00 DM Vorauszahlung für die Nebenkosten. Die Kläger gingen davon aus, dass es sich dabei bei der Miethöhe um 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete handelte. Gleichzeitig zog auch die ande...

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