Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Berlin Urteil vom 13.04.2005 - 6 K 6489/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters für eine GbR; Zuständigkeit für den Erlass einer Prüfungsanordnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Gesellschafter einer GbR kann grundsätzlich die gegenüber der GbR ergangene Prüfungsanordnung nicht wirksam im Namen der GbR anfechten.

2. Die Heranziehung einer GbR zu einer routinemäßigen Außenprüfung ist in aller Regel ermessensgerecht, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor.

 

Normenkette

AO §§ 25-26; BGB §§ 709, 714, 744

 

Tatbestand

Mit der fristgerecht erhobenen Klage vom 07.11.2003 wendet sich Herr A... im Auftrag der GbR A... & B... bzw. im eigenen Namen nach erfolglosem Vorverfahren gegen die Prüfungsanordnung vom 9. Mai 2003 bei der GbR A... & B..., 10... Berlin, L... Straße ... Er rügt die örtliche Zuständigkeit des Beklagten für den Erlass der im Streit befindlichen Prüfungsanordnung. Verwaltungssitz der GbR sei seit mehr als einem Jahr München. Damit sei München örtlich zuständig. Ferner trägt Herr A... vor, im Ergebnis, d. h. ohne auf die Rechtsposition zu verzichten, wäre er damit einverstanden, wenn die Angelegenheiten in Berlin abgehandelt würden. Es könne jedoch nicht angehen, dass der Beklagte die Außenprüfung vorziehe und längst überfällige Anträge mit hohen Ansprüchen der GbR hintanstelle und dies damit begründe, dass die Beträge doch erheblich sein dürften. Im Ergebnis führe dies dazu, dass die GbR gesteuert in die Insolvenz getrieben werde.

In der mündlichen Verhandlung hat Herr A... ergänzend vorgetragen, dass Gericht möge den Sachvortrag des Gesellschafters B..., wonach die Unterlagen in dem ehemaligen Geschäftssitz in der L... Straße ... in Berlin vom Gesellschafter A... mitgenommen worden seien...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Abgabenordnung / § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit
    Abgabenordnung / § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit

    1Sind mehrere Finanzbehörden zuständig, so entscheidet die Finanzbehörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die zuständigen Finanzbehörden einigen sich auf eine andere zuständige Finanzbehörde oder die gemeinsame fachlich zuständige ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren