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FG Berlin Urteil vom 03.09.2003 - 6 K 6283/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sachbezugswert eines einem Arbeitnehmer gebraucht überlassenen Kraftfahrzeuges

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Sachbezugswert eines einem Arbeitnehmer gebraucht überlassenen Kraftfahrzeuges kann nach der Schwacke-Liste ermittelt werden, wenn das Fahrzeug sich in einem durchschnittlichen Erhaltungszustand befindet und zeitnahme verwertbare Gutachten über den Fahrzeugwert nicht vorliegen.

 

Normenkette

EStG § 8 Abs. 2, § 19

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.06.2005; Aktenzeichen VI R 84/04)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte zutreffend die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um einen von seinem Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil erhöht hat.

Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Zunächst führte der Beklagte die Einkommensteuerveranlagung des Streitjahres 1999 mit Bescheid vom 26. Januar 2001, der gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung -AO- teilweise vorläufig erging, erklärungsgemäß durch und setzte die Einkommensteuer bei einem zu versteuernden Einkommen von xxxxx DM auf xxxx DM fest.

Mit einer Prüfungsmitteilung vom 13. Februar 2001 teilte das Finanzamt -FAxxxxxx dem Beklagten mit, der Kläger habe im Jahre 1999 steuerpflichtigenArbeitslohn in Höhe von 3.660,00 DM erhalten, der vom Arbeitgeber nicht versteuert worden sei. Der Prüfungsmitteilung und den mit übersandten Anlagen war zu entnehmen, dass eine Prüferin des FA xxxxxxxxx beim früheren Arbeitgeber des Klägers, xxxxx, eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt hatte.

Der Kläger war bis zum Jahresende 1999 als Vorstandsmitglied bei der xxxxx beschäftigt; bei seinem Ausscheiden erwarb er - mit schriftlichem Kaufvertrag vom 3. Dezember 1999 - von seinem Arbeitgeber den Pkw VW Passat Li...

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