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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 31.05.2018 - 9 K 9143/16

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufspaltung einer Organgesellschaft. Buchwertfortführung

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Aufspaltung einer Organgesellschaft nach Maßgabe von § 123 UmwG ist nicht mit einer Liquidation dieser Gesellschaft vergleichbar. Ein eventuell entstandener gewerbesteuerrechtlicher Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin zuzurechnenden Einkommens.

2. Geht das Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung jeweils eines Teilbetriebs auf andere Körperschaften über, steht § 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG 2006 der Fortführung der Buchwerte nicht entgegen, wenn die in Satz 4 der Vorschrift beschriebene Voraussetzung (Überschreiten der 20%-Grenze innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufspaltung) nicht erfüllt ist.

Normenkette

UmwStG 2006 § 11 Abs. 2; UmwStG 2006 § 15 Abs. 2 S. 3; UmwStG 2006 § 15 Abs. 2 S. 4; UmwG § 123 Abs. 1 Nr. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 11.08.2021; Aktenzeichen I R 27/18)

Tenor

Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid für 2008 vom 09.08.2016 wird ersatzlos aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, es sei denn die Klägerin leistet Sicherheit in derselben Höhe.

Tatbestand

Die Prozessbeteiligten streiten um die Frage, ob im Anschluss an die Aufspaltung des Vermögens einer GmbH auf insgesamt … Nachfolge-GmbH's nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) eine Buchwertfortführung im Sinne von § 11 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) auf Antrag zulässig ist oder ob einer Buchwertfortführung die gesetzliche Regelung in § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG entgegensteht mi...

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