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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.10.2013 - 10 K 10236/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld für ein in den USA studierendes Kind

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Kind, welches im Anschluss an seinen einjähriges Au-pair-Programm voraussichtlich weitere fünf Jahre wegen eines Studiums in den USA verbleibt, behält ausnahmsweise auch dann seinen inländischen Wohnsitz bei, so dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn es nicht die gesamte ausbildungsfreie Zeit im Inland verbringt, weil dies die finanziellen Verhältnisse nicht erlauben (hier: wohnen des Kindes im ehemaligen Kinderzimmer des väterlichen Wohnhauses in dem noch wesentlich jüngere Geschwister leben).

2. Bei Studenten, die am Studienort ein Zimmer haben, wird der Wohnsitz bei den Eltern selbst bei mehrjähriger auswärtiger Unterbringung im Regelfall nicht aufgegeben, weil die Bindung an das Elternhaus fortbesteht und daher davon auszugehen ist, dass der Wohnsitz im ehemaligen Kinderzimmer beibehalten wird. Im Falle eines Auslandsstudiums gilt diese pauschale Annahme wegen der räumlichen Distanz und der damit verbundenen Lösung vom inländischen Wohnsitz nicht.

 

Normenkette

EStG § 63 Abs. 1 S. 3; AO § 8

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.09.2014; Aktenzeichen III R 10/14)

 

Tenor

Der Aufhebungsbescheid vom 12. Februar 2010 und die dazu erlassene Einspruchsentscheidung vom 12. August 2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kindergeld.

Der Kläger ist Vater seiner im Februar 1989 geborenen Tochter B.. Diese absolvierte n...

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