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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 18.10.2011 - 8 K 8184/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Überdotierung einer Unterstützungskasse. Übertragung des vollständigen Kassenvermögens ohne Satzungsänderung führt nicht zur Beendigung der Steuerbefreiung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Übertragung des vollständigen Kassenvermögens einer Unterstützungskasse auf einen Pensionsfonds ohne Satzungsänderung kann nicht zu einer Beendigung der Steuerbefreiung führen, die es rechtfertigen würde, eine Beurteilung der Überdotierung auf einen abweichenden Zeitraum im Sinne von § 13 Abs. 2 KStG vorzunehmen.

 

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 13 Abs. 2, 5, § 6 Abs. 5; EStG §§ 3c, 4d

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.11.2012; Aktenzeichen I R 78/11)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

 

Tatbestand

Der Kläger ist ein im Jahr 1992 gegründeter eingetragener Verein, der nach seinem Satzungszweck auf das Betreiben einer Unterstützungskasse gerichtet war. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 übertrug der Kläger nahezu sein gesamtes Vermögen auf die PB AG. Diese übernahm die Verpflichtung des Klägers aus den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Eine Beschlussfassung über die Übertragung des Vermögens erfolgte nicht. Auch die Satzung wurde aufgrund dieser Handlung nicht geändert.

Nachdem der Kläger keine Steuererklärung für das Streitjahr (2006) abgeben hatte, schätzte der Beklagte die Besteuerungsgrundlagen und setzte dabei einen steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von 70.000,00 EUR an. Gegen den Bescheid erhob der Kläger Einspruch und reichte zur Begründung Steuererklärungen und den Jahresabschluss ein. In der Erklärung führte der Kläger aus, der gemeine Wert des Vermögens habe am 31. Dezember 2006 4.022,36 EUR und das zulässige Kassenvermögen der Unterstützungskasse 0...

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