Entscheidungsstichwort (Thema)
Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Beteiligung der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft. Gerichtsbescheid nicht vorläufig vollstreckbar
Leitsatz (redaktionell)
1. Im Falle des Übergangs eines Teilbetriebs durch Abspaltung entsteht ein Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust nur, wenn die übernehmende Körperschaft Anteile an der übertragenden Körperschaft im Betriebsvermögen gehalten hat. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann nicht entsprechend angewendet werden, wenn es an einer Beteiligung im vorgenannten Sinne fehlt.
2. Ein Gerichtsbescheid ist nicht vorläufig vollstreckbar.
Normenkette
UmwStG §§ 15, 12 Abs. 1, 2 Sätze 1-2; UmwG § 123 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 708 Nr. 10
Nachgehend
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2006, der Bescheid für 2006 über den Gewerbesteuermessbetrag, der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2006 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2006, alle vom 23. Dezember 2008, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Juli 2009 werden dahingehend geändert, dass ein Übernahmegewinn in Höhe von 784.289,76 EUR unberücksichtigt bleibt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Tatbestand
Der Gesellschafter A., war an der X. GmbH zu 50 % beteiligt. Weiterer Gesellschafter war Herr B.. Die Gesellschafter vereinbarten im März 2006 die Aufteilung des Unternehmens in zwei Teilbetriebe (Teilbetrieb „B.” und Teilbetrieb „A.”) und legten rückwirkend zum 1. Januar 2006 für beide Teilbetriebe einen separaten Buchungskreis a...