Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer 1990
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Tatbestand
Mit notariell beurkundetem Grundstücksübertragungsvertrag vom 9. April 1990 erwarb der Kläger (Kl) von seiner Mutter … die drei Zimmer umfassende Eigentumswohnung im Obergeschoß des Gebäudes … in zum Kaufpreis von … DM.
Der Kaufpreis ist nach § 3 dieses Vertrages sofort zur Zahlung fällig; nach § 4 erfolgt die Besitzübergabe – unbeschadet des in Ziffer II vereinbarten Mietverhältnisses – sofort. Unter II. des Vertragsteils B. finden sich u.a. folgende, wörtlich wiedergegebene Bestimmungen:
„§ 1 Bestellung eines Wohnrechts
Der Käufer, …, verpflichtet sich, der Verkäuferin ein Wohnungsrecht an dem in lit.A. genannten Wohnungseigentum einzuräumen.
Die Berechtigte ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, §§ 1093, 1041 BGB, zur Unterhaltung des Grundstücks verpflichtet. Sie trifft ferner die Versicherungspflicht entsprechend § 1045 BGB und die in § 1047 BGB genannten Lasten.
Das mit dem Inhalt des Abs. 1 zu begründende Wohnungsrecht ist zur Verstärkung des nachstehend in § 2 vereinbarten Mietverhältnisses vereinbart. Der Käufer als künftiger Eigentümer kann die Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch verlangen, wenn
- das Mietverhältnis – gleich aus welchem Rechtsgrund – endigt oder
- die Wohnungsberechtigte mit der Zahlung eines Betrages, der mehr als drei Monatsmieten entspricht, in Rückstand gerät.
Das Recht, die Aufhebung zu verlangen, ist jedoch trotz Beendigung des Mietverhältnisses dann ausgeschlossen, wenn während des Bestehens des Mietverhältnisses
- der Käufer das Grundstück ohne Zustimmung der Verkäuferin veräußert oder belastet,
- über das Vermögen des Käufers das Konk...