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FG Baden-Württemberg Urteil vom 26.06.2017 - 8 K 4018/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig tätigen Managers

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, weil die Beteiligung von einem Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft gehalten und veräußert wurde und auch nur Arbeitnehmern im Allgemeinen oder sogar nur bestimmten Arbeitnehmern angeboten worden war. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei Beteiligung eines selbstständig tätigen Managers an einer im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit von ihm beratenen Kapitalgesellschaft.

2. Im Streitfall war die Einräumung der Beteiligung nach der Überzeugung des Senats u. a. wegen der damit verbundenen Chance auf Erzielung einer außergewöhnlich hohen Rendite im Rahmen der Gesamtbetrachtung als eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung für die selbstständige Beratungstätigkeit des Klägers gegenüber der Gesellschaft anzusehen und daher durch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit veranlasst.

3. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Freiberuflers, wenn sie – wie im Streitfall – als Hilfstätigkeit zur freiberuflichen Tätigkeit anzusehen ist, die der selbstständigen Betätigung nicht wesensfremd ist, oder wenn sie dazu bestimmt ist, die betriebliche Betätigung entscheidend zu fördern oder den Absatz von Produkten zu gewährleisten.

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; EStG § 17 Abs. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 01.12.2020; Aktenzeichen VIII R 21/17)

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 3. September 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Dezember 2014 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkün...

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