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FG Baden-Württemberg Urteil vom 24.06.2014 - 4 K 3997/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berücksichtigung von Fahrt- und Unfallskosten als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit bei doppelter Haushaltsführung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Legt der Arbeitnehmer den Hin- und Rückweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung aus privaten Gründen an unterschiedlichen Tagen zurück, kann die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte geltend gemacht werden.

2. Die Kosten eines Autounfalls, den der Steuerpflichtige mit dem Pkw seiner Lebensgefährtin auf dem Weg von seinem Zweitwohnsitz an der Arbeitsstätte zu seinem ersten Wohnsitz an seinem Lebensmittelpunkt verursacht, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

 

Normenkette

EStG 2009 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 11.07.2016; Aktenzeichen VI R 76/14)

 

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 16. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2011 wird dahingehend geändert, dass das zu versteuernde Einkommen von 34.893 EUR auf 26.299 EUR vermindert wird. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist wegen der der Klägerin zu erstattenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Betragen diese nicht mehr als 1.500 EUR, ist das Urteil hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann in diesem Fall die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Übersteigt der Kostenerstattungsanspruch den Betrag von 1.500 EUR, ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des mit dem Kostenfestsetzungsbesc...

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