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FG Baden-Württemberg Urteil vom 18.09.2002 - 2 K 211/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuordnung des Kaufpreises zu den einzelnen Wohnungen bei teils entgeltlichem, teils unentgeltlichem Erwerb eines Zweifamilienhauses. Einkommensteuer 1998

 

Leitsatz (amtlich)

Wird im Rahmen der Übertragung eines Zweifamilienhauses von Eltern auf ihre Tochter vertraglich vereinbart, dass die an Dritte vermietete Wohnung entgeltlich zum Marktwert, die von den Eltern genutzte Wohnung dagegen (weitestgehend) unentgeltlich unter Vorbehalt eines lebenslänglichen dinglichen Wohnrechts der Eltern übergehen soll, so ist dieser Aufteilung für Zwecke der Besteuerung zu folgen. Der Kaufpreis entfällt nur auf die vermietete Wohnung, da die Nutzung der von den Eltern bewohnten Wohnung im Hinblick auf die dingliche Belastung für den Erwerber ausgeschlossen ist und diese Wohnung somit kein wirtschaftliches Kaufobjekt darstellen kann.

 

Normenkette

EStG 1997 §§ 7, 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.07.2004; Aktenzeichen IX R 54/02)

BFH (Urteil vom 27.07.2004; Aktenzeichen IX R 54/02)

 

Tenor

1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1998 vom 19. April 2000 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 13. März 2001 wird die Einkommensteuer 1998 auf 16.868 DM herabgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist für die Kläger hinsichtlich der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob bei einem teilweise unentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses eine der beiden Wohnungen entgeltlich und die andere Wohnung unentgeltlich angeschafft werden kann.

Die Kläger sind Eheleute un...

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