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FG Baden-Württemberg Urteil vom 07.12.2011 - 12 K 4567/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bekanntgabe von Verwaltungsakten an eine GbR. Rechtzeitigkeit der Zuordnungsentscheidung der unternehmerischen Nutzung eines Gebäudes

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wird ein Verwaltungsakt, der sich inhaltlich an eine GbR richtet, an die Gesellschafter der GbR adressiert, ist dieser wirksam gegenüber der GbR bekannt gegeben worden.

2. Bestehen keine Zweifel über den als Ehegattengemeinschaft tätigen Unternehmer (GbR), bedarf es keines Hinweises auf die rechtliche Verbundenheit der Eheleute (GbR).

3. Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude kann nur abgezogen werden, wenn der Bauherr zeitnah entschieden und dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt werden soll.

4. Dies ist spätesens bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung möglich (31. Mai des Folgjahres). Im Streitfall wurden zuvor auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, in denen eine Zuordnungsentscheidung hätten enthalten sein können. Eine Zuordnungsentscheidung ist auch nicht in anderen dem Finanzamt zugeleiteten Unterlagen rechtzeitig dokumentiert worden.

 

Normenkette

UStG § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 2; BGB § 109 Abs. 1, § 714

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 23.10.2014; Aktenzeichen V R 11/12)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist unternehmerisch im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) tätig. Sie stellt … her; ihre Tätigkeit umfasst auch die Vermittlung von … und den Groß- und Einzelhandel mit …. Die beiden verheirateten Gesellschafter der GbR sind auch nichtselbständig tätig.

Das Unternehmen wird in zwei Räumen des selbstgenutzten Einfamilienhauses ausgeübt. Der Arbeit...

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