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FG Baden-Württemberg Urteil vom 06.12.2023 - 14 K 1423/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen. unberechtigter Umsatzsteuerausweis in Gutschriften. Insolvenz des leistenden Unternehmers - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: V R 31/24)

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Neutralität der Umsatzsteuer ist in Frage gestellt, wenn ein Unternehmer als Leistungsempfänger zwar Zahlungen an den Leistenden geleistet hat, die einen Umsatzsteueranteil enthielten, der von diesem auch an die Finanzverwaltung abgeführt wurde, er aber gleichwohl keinen Vorsteuerabzug hat, weil ein solcher nur bei tatsächlich geschuldeter Umsatzsteuer, nicht hingegen bei in Gutschriften zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer möglich ist.

2. Im Fall der Insolvenz des leistenden Unternehmers ist dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zuzubilligen.

3. Ein Erstattungsanspruch des Leistenden gegen das Finanzamt ist auch im Falle seiner Insolvenz nur gegeben, wenn er zuvor die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückbezahlt hat.

Normenkette

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; AO § 163; InsO § 35 Abs. 1

Tenor

1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids über den Antrag auf Vorsteuerabzug im Billigkeitswege gemäß § 163 AO vom 21.09.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.05.2021 verpflichtet, die Umsatzsteuerfestsetzungen 2010 und 2011 im Billigkeitswege dahin zu ändern, dass für das Jahr 2010 die Umsatzsteuerfestsetzung um XXX EUR und für das Jahr 2011 um XXX EUR reduziert werden.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die Gewä...

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