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FG Baden-Württemberg Urteil vom 06.10.2022 - 12 K 1692/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligter stiller Gesellschafter ist nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn er weder am Unternehmenswert noch am Zuwachs der stillen Reserven des Betriebsvermögens einschließlich des Firmenwerts beteiligt ist und ihm auch keine über das Recht, die Jahresabschlüsse einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers einzusehen, hinausgehenden Stimm- oder Widerspruchsrechte zustehen.

2. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung der stillen Beteiligung hat, spricht für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis.

3. Bei der Möglichkeit, die stille Einlage durch stehengelassene Gewinnanteile zu erbringen, handelt es um eine übliche Möglichkeit zur Einlageerbringung.

4. Eine Veranlassung der stillen Beteiligung durch das Arbeitsverhältnis lässt sich nicht daraus herleiten, dass die Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers aus der stillen Beteiligung nicht auf einen bestimmten – absoluten und angemessenen – Prozentsatz der Einlageleistung begrenzt ist.

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 20 Abs. 8; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 21.10.2025; Aktenzeichen VIII R 13/23)

Tenor

1. Die Einkommensteuerbescheide für 2013 bis 2016 jeweils vom 10.04.2019 und die Einspruchsentscheidung vom 08.06.2020 werden aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, hat der Kläger in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruches Sicherheit...

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  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
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  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
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  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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