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EuGH Urteil vom 29.04.2004 - C-418/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersuchen um Vorabentscheidung: Landgericht Frankfurt am Main – Deutschland. Wettbewerb. Artikel 82 EG. Missbrauch einer beherrschenden Stellung. Bausteinstruktur für Daten über den regionalen Absatz von Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat. Urheberrecht. Lizenzverweigerung

Beteiligte

IMS Health

IMS Health GmbH & Co. OHG

NDC Health GmbH & Co. KG

Tenor

1. Im Rahmen der Prüfung, ob sich ein beherrschendes Unternehmen missbräuchlich verhält, wenn es eine Lizenz zur Verwendung einer Bausteinstruktur verweigert, an der es ein Recht des geistigen Eigentums besitzt, sind sowohl der Grad der Einbeziehung der Nutzer in die Entwicklung dieser Struktur als auch der Aufwand, den potenzielle Nutzer betreiben müssten, um auf einer alternativen Struktur beruhende Berichte über den regionalen Absatz von Arzneimitteln beziehen zu können, und insbesondere die Kosten, die ihnen dadurch entstünden, bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen, ob die geschützte Struktur für die Vermarktung solcher Berichte unerlässlich ist.

2. Die Weigerung eines Unternehmens, das eine beherrschende Stellung innehat und Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums an einer Bausteinstruktur ist, die für die Präsentation von Daten über den regionalen Absatz von Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat unerlässlich ist, einem anderen Unternehmen, das ebenfalls derartige Daten in diesem Mitgliedstaat anbieten will, eine Lizenz zur Verwendung dieser Struktur zu erteilen, stellt einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 82 EG dar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Unternehmen, das um die Lizenz ersucht hat, beabsichtigt, auf dem Markt für die Lieferung der betreffenden Daten neue Erzeugnisse oder Dienstleistungen anzubieten, die der...

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