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EuGH Urteil vom 28.07.2016 - C-543/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsanwaltleistungen, Belgien, Übergang von der Steuerbefreiung zur Steuerpflicht, Abschaffung der Steuerbefreiung für Rechtsanwaltsleistungen in Belgien

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Prüfung von Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hat im Hinblick auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und den Grundsatz der Waffengleichheit, die in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet sind, nichts ergeben, was die Gültigkeit dieser Bestimmungen berühren könnte, soweit sie Dienstleistungen von Rechtsanwälten an Rechtsuchende, die keine Gerichtskostenhilfe im Rahmen eines nationalen Systems der Gerichtskostenhilfe erhalten, der Mehrwertsteuer unterwerfen.

2. Art. 9 Abs. 4 und 5 des am 25. Juni 1998 in Århus unterzeichneten Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten kann für die Prüfung der Gültigkeit von Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 nicht geltend gemacht werden.

3. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen, die Rechtsanwälte zugunsten von Rechtsuchenden erbringen, die Gerichtskostenhilfe im Rahmen eines nationalen Systems der Gerichtskostenhilfe wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen erhalten, nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind.

 

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; Arhus-Übereinkommen Art. 9 Abs. 4-5

 

Beteiligte

Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a

Orde van Vlaamse balies

Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a

Jimmy Tessens u. a

Ordre des avocats du barreau d Arlon u. a

Conseil des ministres

 

Verfahrensgang

Cour constitutionnelle (Belgien) (Beschluss vom 13.11.2014; Abl.EU 2015, Nr. C 46/24)

 

Tatbestand

„Mehrwertsteuer ‐ Richtlinie 2006/112/EG ‐ Gültigkeit und Auslegung der Richtlinie ‐ Dienstleistungen von Rechtsanwälten ‐ Mehrwertsteuerpflichtigkeit ‐ Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ‐ Waffengleichheit ‐ Prozesskostenhilfe“

In der Rechtssache C-543/14

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Cour constitutionnelle (Verfassungsgerichtshof, Belgien) mit Entscheidung vom 13. November 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 27. November 2014, in den Verfahren

Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a.,

Jimmy Tessens u. a.,

Orde van Vlaamse Balies,

Ordre des avocats du barreau d’Arlon u. a.

gegen

Conseil des ministres,

Beteiligte:

Association Syndicale des Magistrats ASBL,

Conseil des barreaux européens,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten T. von Danwitz (Berichterstatter), der Richter C. Lycourgos, E. Juhász und C. Vajda sowie der Richterin K. Jürimäe,

Generalanwältin: E. Sharpston,

Kanzler: V. Tourrès, Verwaltungsrat,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 16. Dezember 2015,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

‐ des Ordre des barreaux francophones und germanophone u. a., vertreten durch V. Letellier, R. Leloup, E. Huisman, J. Buelens und C. T’Sjoen, avocats,

‐ von Herrn Tessens u. a., vertreten durch J. Toury und M. Denys, avocats,

‐ des Orde van Vlaamse Balies, vertreten durch D. Lindemans und E. Traversa, avocats,

‐ des Ordre des avocats du barreau d’Arlon u. a., vertreten durch D. Lagasse, avocat,

‐ der Association Syndicale des Magistrats ASBL, vertreten durch V. Letellier, avocat,

‐ des Conseil des barreaux européens, vertreten durch M. Maus und M. Delanote, avocats,

‐ der belgischen Regierung, vertreten durch M. Jacobs und J.-C. Halleux als Bevollmächtigte,

‐ der griechischen Regierung, vertreten durch K. Georgiadis und A. Dimitrakopoulou als Bevollmächtigte,

‐ der französischen Regierung, vertreten durch D. Colas und J.-S. Pilczer als Bevollmächtigte,

‐ des Rates der Europäischen Union, vertreten durch E. Chatziioakeimidou, E. Moro und M. Moore als Bevollmächtigte,

‐ der Europäischen Kommission, vertreten durch H. Krämer, J.-F. Brakeland und M. Owsiany-Hornung als Bevollmächtigte,

nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 10. März 2016

folgendes

Urteil

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung und die Gültigkeit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).

Rz. 2

Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Ordre des barreaux francophones und germanophone, Herrn Jimmy Tessens, dem Orde van Vlaamse Balies, dem Ordre des avocats du barreau d’Arlon und weiteren natürlichen und juristischen Personen auf der einen Seite und dem Conseil des ministres (Ministerrat) (Belgien) auf der anderen Seite über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 60 der Loi du 30 juillet 2013 portant des dispositions diverses (Geset...

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