Entscheidungsstichwort (Thema)
Bemessungsgrundlage bei Verkäufen gegen Annahme von Warengutscheinen
Leitsatz (redaktionell)
Bei der Entscheidung ging es um die Frage, ob der Wert eines Gutscheins, den ein Einzelhändler im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben hat und der beim späteren Verkauf einer Ware eingelöst wird, als Preisnachlaß die Bemessungsgrundlage dieser Warenlieferung mindert oder nicht. Der EuGH hat entschieden, daß die Einlösung des Gutscheins zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage führt. Folglich ist nur der tatsächlich gezahlte, um den Wert des Gutscheins geminderte Warenpreis zu versteuern. Das Urteil entspricht der deutschen Rechtsauffassung.
Beteiligte
Commissioners of Customs & Excise |
Gründe
Urteil des Gerichtshofes
„Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie – Besteuerungsgrundlage”
In der Rechtssache C-126/88
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag vom High Court of Justice in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
The Boots Company PLC
gegen
The Commissioners of Customs and Excise
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1)
erläßt
Der Gerichtshof
unter Mitwirkung des Präsidenten O. Due, der Kammerpräsidenten Sir Gordon Slynn, C.N. Kakouris und F.A. Schockweiler, der Richter T. Koopmans, G. F. Mancini, R. Joliet, T. F. O'Higgins und G.C. Rodríguez Iglesias,
Generalanwalt: W. Van Gerven,
Kanzler: H. A. Rühl, Hauptverwaltungsrat,
unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, vertreten durch Sue J. Hay als Bevoll...