Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Übergang von Unternehmen. Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer. Pflicht zur Übernahme der Arbeitnehmer durch den Erwerber. Öffentliches Unternehmen, das mit einer öffentlichen Dienstleistung betraut ist. Erbringung der Dienstleistung durch ein anderes Unternehmen auf der Grundlage eines Vertrags über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Entscheidung, diesen Vertrag nach seinem Ablauf nicht zu verlängern. Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit. Tätigkeit, bei der es im Wesentlichen auf die Ausrüstung ankommt. Nichtübernahme des Personals
Normenkette
Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1
Beteiligte
Administrador de Infraestructuras Ferroviarias (ADIF) |
Fondo de Garantía Salarial |
Algeposa Terminales Ferroviarios SL |
Tenor
Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass eine Situation, in der ein öffentliches Unternehmen, das mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Bewegung intermodaler Transporteinheiten betraut ist, die Ausübung dieser Tätigkeit mit einem Vertrag über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einem anderen Unternehmen überträgt und diesem die in seinem Eigentum stehende erforderliche Infrastruktur und Ausrüstung zur Verfügung stellt und dann entscheidet, diesen Vertrag zu beenden, ohne das Personal des letztgenannten Unternehmens zu übernehmen, weil es die Tätigkeit nunmehr mit seinem eigenen Personal selbst ausübt, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein V...