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EuGH Urteil vom 25.07.2018 - C-220/18 PPU

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Eilvorabentscheidungsverfahren. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Europäischer Haftbefehl. Rahmenbeschluss 2002/584/JI. Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Vollstreckungsvoraussetzungen. Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung. Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat. Umfang der Prüfung durch die vollstreckenden Justizbehörden. Bestehen einer Rechtsschutzmöglichkeit im Ausstellungsmitgliedstaat. Von den Behörden dieses Mitgliedstaats erteilte Zusicherung

 

Normenkette

Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4

 

Beteiligte

Generalstaatsanwaltschaft (Conditions de détention en Hongrie)

ML

 

Tenor

Art. 1 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass, wenn die vollstreckende Justizbehörde über Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in den Haftanstalten des Ausstellungsmitgliedstaats verfügt, deren Richtigkeit das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung sämtlicher verfügbarer aktualisierter Angaben zu überprüfen hat,

  • die vollstreckende Justizbehörde das Vorliegen einer echten Gefahr, dass eine Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ergangen ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfährt, nicht allein aus dem Grund ausschließen kann, dass dieser Person im Ausstellungsmitgliedstaat ...

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