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EuGH Urteil vom 24.11.2011 - C-468/10, C-469/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verarbeitung personenbezogener Daten. Richtlinie 95/46/EG. Art. 7 Buchst. f. Unmittelbare Wirkung

 

Beteiligte

ASNEF

Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito (ASNEF)

Federación de Comercio Electrónico y Marketing Directo (FECEMD)

Administración del Estado

 

Tenor

1. Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses, das von dem für diese Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen diese Daten übermittelt werden, erforderlich ist, ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht nur verlangt, dass deren Grundrechte und Grundfreiheiten nicht verletzt werden, sondern auch, dass diese Daten in öffentlich zugänglichen Quellen enthalten sind, und damit kategorisch und verallgemeinernd jede Verarbeitung von Daten ausschließt, die nicht in solchen Quellen enthalten sind.

2. Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 hat unmittelbare Wirkung.

 

Tatbestand

In den verbundenen Rechtssachen

betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Tribunal Supremo (Spanien) mit Entscheidungen vom 15. Juli 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 28. September 2010, in den Verfahren

Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito (ASNEF) (C-468/10),

Federación de Comercio Electrónico y Marketing Directo (FECEMD) (C-469/10)

gegen

Administración del Estado,

Beteiligte:

Unión General de Trabajadores (UGT) (C-468/10 und C-469/10),

Telefónica de España SAU (C-468/10),

France Telecom España SA (C-468/10 und C-469/10),

Telefónica Móviles de España SAU (C-469/10),

Vodafone España SA (C-469/10),

Asociación de Usuarios de la Comunicación (C-469/10),

erlässt

DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Lenaerts (Berichterstatter), der Richterin R. Silva de Lapuerta sowie der Richter E. Juhász, T. von Danwitz und D. Šváby,

Generalanwalt: P. Mengozzi,

Kanzler: M. Ferreira, Hauptverwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 15. September 2011,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • der Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito (ASNEF), vertreten durch C. Alonso Martínez und A. Creus Carreras, abogados,
  • der Federación de Comercio Electrónico y Marketing Directo (FECEMD), vertreten durch R. García del Poyo Vizcaya und M. Á. Serrano Pérez, abogados,
  • der spanischen Regierung, vertreten durch M. Muñoz Pérez als Bevollmächtigten,
  • der Europäischen Kommission, vertreten durch I. Martínez del Peral und B. Martenczuk als Bevollmächtigte,

aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281, S. 31).

Rz. 2

Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito (ASNEF) und der Federación de Comercio Electrónico y Marketing Directo (FECEMD) auf der einen und der Administración del Estado auf der anderen Seite.

Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht

Richtlinie 95/46

Rz. 3

Die Erwägungsgründe 7, 8 und 10 der Richtlinie 95/46 lauten:

„(7) Das unterschiedliche Niveau des Schutzes der Rechte und Freiheiten von Personen, insbesondere der Privatsphäre, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten kann die Übermittlung dieser Daten aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verhindern. Dieses unterschiedliche Schutzniveau kann somit ein Hemmnis für die Ausübung einer Reihe von Wirtschaftstätigkeiten auf Gemeinschaftsebene darstellen, den Wettbewerb verfälschen und die Erfüllung des Auftrags der im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts tätigen Behörden verhindern. Dieses unterschiedliche Schutzniveau ergibt sich aus der Verschiedenartigkeit der einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

(8) Zur Beseitigung der Hemmnisse für den Verkehr personenbezogener Daten ist ein gleichwertiges Schutzniveau hinsichtlich der Rechte und Freiheiten von Personen bei der Verarbeitung dieser Daten in allen Mitgliedstaaten unerlässlich. Insbesondere unter Berücksichtigung der großen Unterschiede, die gegenwärtig zwischen den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bestehen, und der Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu koordinieren, damit der grenzüberschreitende Fluss personenbezogener Daten kohärent und in Überei...

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