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EuGH Urteil vom 24.02.2022 - C-582/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Recht auf Vorsteuerabzug. Versagung. Steuerbetrug. Beweiserhebung. Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid, mit dem das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, bis zum Abschluss eines Strafverfahrens. Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten. Grundsatz der steuerlichen Neutralität. Recht auf eine gute Verwaltung

 

Normenkette

EGRL 112/2006; EU-Grundrechtecharta Art. 47

 

Beteiligte

SC Cridar Cons

SC Cridar Cons SRL

Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Cluj

Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Cluj-Napoca

 

Verfahrensgang

Înalta Curte de Casatie si Justitie (Rumänien) (Beschluss vom 23.07.2020; ABl. EU 2021, Nr. C 53/18)

 

Tenor

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es den nationalen Steuerbehörden erlaubt, die Entscheidung über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid, mit dem einem Steuerpflichtigen wegen seiner Beteiligung an einem Steuerbetrug das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wurde, auszusetzen, um zusätzliche objektive Informationen über die Beteiligung an dem Steuerbetrug zu erlangen, nicht entgegenstehen, sofern erstens die Aussetzung nicht zu einer übermäßig langen Verzögerung des Einspruchsverfahrens führt, zweitens die Entscheidung, mit der die Aussetzung verfügt wird, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet ist und einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden kann und drittens der Steuerpflichtige, falls sich herausstellen sollte, dass der Vorsteuerabzug unter Verstoß gegen das Unionsrecht versagt worden ist, den entsprechenden Betrag in ange...

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