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EuGH Urteil vom 24.01.2019 - C-165/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Pro-Rata-Satz des Vorsteuerabzugs, Finanzumsätze, Inländische Zweigniederlassung einer EU-ausländischen Hauptniederlassung, Umfang des Vorsteuerabzugs der inländischen Zweigniederlassung einer Auslandsbank

Normenkette

EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 2; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 3; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 5; EWGRL 388/77 Art. 19 Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 168; EGRL 112/2006 Art. 169; EGRL 112/2006 Art. 173; EGRL 112/2006 Art. 174; EGRL 112/2006 Art. 175

Beteiligte

Morgan Stanley & Co International

Morgan Stanley & Co International plc

Ministre de l'Économie et des Finances

Verfahrensgang

Conseil d Etat (Frankreich) (Beschluss vom 29.03.2017; ABl. EU 2017, Nr. C 213/20)

Tenor

1. Art. 17 Abs. 2, 3 und 5 und Art. 19 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sowie die Art. 168, 169 und 173 bis 175 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass auf Ausgaben einer in einem Mitgliedstaat registrierten Zweigniederlassung, die – ausschließlich – sowohl für mehrwertsteuerpflichtige als auch für mehrwertsteuerfreie Umsätze bestimmt sind, die jeweils von der in einem anderen Mitgliedstaat befindlichen Hauptniederlassung, der diese Zweigniederlassung zugeordnet ist, bewirkt werden, ein Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist, der sich aus einem Bruch ergibt, wobei im Nenner der allein aus diesen Umsätzen bestehende Umsatz – ohne Mehrwertsteuer – und im Zähler die besteuerten Umsätze, für die das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann bestünde, wenn sie im Mitgliedstaat der Regis...

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