Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Urteil vom 23.02.2016 - C-179/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Niederlassungsfreiheit. Freier Dienstleistungsverkehr. Bedingungen für die Ausstellung steuerbegünstigter Gutscheine, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren und die zu Unterbringungs-, Freizeit- und/oder Verpflegungszwecken verwendet werden können. Beschränkungen. Monopol

 

Normenkette

Richtlinie 2006/123/EG; AEUV Art. 14-16, 49, 56

 

Beteiligte

Kommission / Ungarn

Europäische Kommission

Ungarn

 

Tenor

1. Ungarn hat mit der Einführung und der Beibehaltung des Systems der Széchenyi-Freizeitkarte, das in der Regierungsverordnung Nr. 55/2011 vom 12. April 2011 zur Regelung der Ausstellung und Verwendung der Széchenyi-Freizeitkarte vorgesehen und mit dem Gesetz Nr. CLVI vom 21. November 2011 zur Änderung bestimmter Steuergesetze und weiterer damit zusammenhängender Gesetze geändert wurde, insoweit gegen die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen, als

  • § 13 der Regierungsverordnung Nr. 55/2011 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Buchst. d des Gesetzes Nr. XCVI von 1993 über freiwillige Versicherungskassen auf Gegenseitigkeit, mit § 2 Buchst. b des Gesetzes Nr. CXXXII von 1997 über Zweigniederlassungen und Handelsvertretungen der Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie mit den §§ 1, 2 Abs. 1 und 2, 55 Abs. 1 und 3 und 64 Abs. 1 des Gesetzes Nr. IV von 2006 über Handelsgesellschaften ausschließt, dass Zweigniederlassungen von Gesellschaften die SZÉP-Karte ausstellen, und infolgedessen gegen Art. 14 Nr. 3 der Richtlinie verstößt;
  • § 13 der Regierungsverordnung Nr. 55/2011 in Verbindung mit diesen nationalen Bestimmungen, der im Hinblick auf die in § 13 Buchst. a bis c der Regierungsverordnung vorgesehenen Bedingungen die Tätigkei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
DER Beraterkommentar: Das Einkommensteuerrecht
Einkommensteuerrecht

Der Littmann online: Das Standardwerk im Einkommensteuerrecht – jetzt topaktuell mit Kommentierungen zu §§ 1, 2a und 15 EStG. Urteile, Verwaltungserlasse und Gestaltungshinweise auf einen Blick. Für Steuerberatende, die keine Kompromisse machen. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


Vertrag über die Arbeitswei... / Art. 14 (ex-Artikel 16 EGV)
Vertrag über die Arbeitswei... / Art. 14 (ex-Artikel 16 EGV)

Unbeschadet des Artikels 4 des Vertrags über die Europäische Union und der Artikel 93, 106 und 107 dieses Vertrags und in Anbetracht des Stellenwerts, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Union einnehmen, ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren