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EuGH Urteil vom 21.12.2023 - C-38/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Verbraucherschutz. Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung. Begriff des Leasingvertrags ohne Verpflichtung zum Erwerb des Leasinggegenstands. Begriff des Vertrags über Finanzdienstleistungen. Begriff des Dienstleistungsvertrags. Begriff des Fernabsatzvertrags. Begriff des außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags. Ausnahme vom Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Bereich von Mietwagen. Kreditvertrag zum Kauf eines Kraftfahrzeugs. Anforderungen an die Angaben, die im Vertrag enthalten sein müssen. Vermutung für die Einhaltung der Informationspflicht bei Verwendung eines Regelungsmodells für die Informationen. Keine unmittelbare horizontale Wirkung einer Richtlinie. Widerrufsrecht. Beginn der Widerrufsfrist bei unvollständigen oder unrichtigen Informationen. Missbräuchlicher Charakter der Ausübung des Widerrufsrechts. Verwirkung des Widerrufsrechts. Pflicht zur vorherigen Rückgabe des Fahrzeugs im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts bei einem verbundenen Kreditvertrag

 

Normenkette

Richtlinie 2008/48/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. d; Richtlinie 2002/65/EG Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. b; Richtlinie 2011/83/EU Art. 2 Nr. 6, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Nrn. 7-8, Art. 16 Buchst. l; Richtlinie 2008/48/EG Art. 10 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1

 

Beteiligte

BMW Bank

VK

F. F.

CR

AY

ML

BQ

BMW Bank GmbH

C. Bank AG

Volkswagen Bank GmbH

Audi Bank

 

Tenor

1.Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parl...

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