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EuGH Urteil vom 18.05.1993 - C-126/91

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Entscheidungsstichwort (Thema)

ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: BUNDESGERICHTSHOF – DEUTSCHLAND. FREIER WARENVERKEHR – MENGENMAESSIGE BESCHRAENKUNGEN – MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG – VERBOT EINER WERBUNG MIT PREISGEGENUEBERSTELLUNGEN. Freier Warenverkehr ° Mengenmässige Beschränkungen ° Maßnahmen gleicher Wirkung ° Regelung, wonach die Werbung mittels der Gegenüberstellung von zu verschiedenen Zeiten angewandten Preisen für ein und dasselbe Erzeugnis verboten ist ° Anwendung auf eine Werbeaktion für aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse ° Unzulässigkeit ° Rechtfertigung ° Verbraucherschutz ° Lauterkeit des Handelsverkehrs ° Verneinung (EWG-Vertrag, Artikel 30)

 

Leitsatz (amtlich)

Artikel 30 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er der Anwendung der Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, die einem in diesem Staat ansässigen Unternehmen, das aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Waren nach Katalog oder Verkaufsprospekt im Versand vertreibt, die Werbung mit Preisen verbietet, bei der mit blickfangmässiger Herausstellung des neuen Preises auf einen höheren Preis Bezug genommen wird, der in einem früheren Katalog oder Verkaufsprospekt enthalten ist.

Ein solches Verbot kann nämlich dadurch, daß es den Unternehmer zwingt, sich entweder für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme der Werbung und Absatzförderung zu bedienen oder ein System, das er für besonders wirksam hält, aufzugeben, selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen, wenn es unterschiedslos für inländische und für eingeführte Erzeugnisse gilt. Soweit das Verbot für jede blickfangmässige Werbung mit Preisgegenüberstellungen unabhängig davon gilt, ob sie wahr oder unwahr ist, lässt sie sich nicht mit zwingenden Erfordernissen des Verbraucherschutzes rechtfertigen, da da...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: LANDGERICHT MUENCHEN I – DEUTSCHLAND. FREIER WARENVERKEHR – WARENZEICHENRECHT – IRREFUEHRENDE WERBUNG. Freier Warenverkehr – Mengenmässige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Regelung ...

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