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EuGH Urteil vom 17.11.2022 - C-238/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Umwelt. Abfälle. Aushubmaterial – Begriffe ‚ Abfall’ und ‚ Nebenprodukt’. Ende der Abfalleigenschaft

 

Normenkette

Richtlinie 2008/98/EG Art. 3 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

 

Beteiligte

Porr Bau

Porr Bau GmbH

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung

 

Tenor

Art. 3 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

sind dahin auszulegen, dass

sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der unkontaminiertes Aushubmaterial, das nach nationalem Recht zur höchsten Qualitätsklasse gehört,

  • als „Abfall” einzustufen ist, selbst wenn sein Besitzer sich seiner weder entledigen will noch entledigen muss und dieses Material die in Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen für die Einstufung als „Nebenprodukt” erfüllt, und
  • die Abfalleigenschaft nur dann verliert, wenn es unmittelbar als Substitution verwendet wird und sein Besitzer Formalkriterien erfüllt hat, die für den Umweltschutz irrelevant sind, falls diese Kriterien die Wirkung haben, dass die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie gefährdet wird.
 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landesverwaltungsgericht Steiermark (Österreich) mit Entscheidung vom 2. April 2021, beim Gerichtshof eingegangen am 13. April 2021, in dem Verfahren

Porr Bau GmbH

gegen

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung

erlässt

DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Arabadjiev (Berichterstatter), des Vizepräsidenten des Gerichtshofs L. Bay Larsen in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters der Ersten Kammer, der Richter P. G. Xuereb und A. Kumin sowie der Richterin I. ...

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Abfallrahmenrichtlinie (200... / Art. 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck   1. "Abfall" jeden Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss;   2. "gefährlicher Abfall" Abfall, der eine ...

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