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EuGH Urteil vom 17.10.2024 - C-156/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Einwanderungspolitik. Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten. Grundsatz der Nichtzurückweisung. Vollstreckung einer im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes erlassenen Rückkehrentscheidung infolge des illegalen Aufenthalts des betreffenden Drittstaatsangehörigen, der sich aus der Ablehnung eines Antrags auf einen im nationalen Recht vorgesehenen Aufenthaltstitel ergibt. Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die Vereinbarkeit der Vollstreckung einer solchen Entscheidung mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung zu beurteilen. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen in Bezug auf die Rückkehr. Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung von Amts wegen festzustellen. Umfang

 

Normenkette

Richtlinie 2008/115/EG Art. 5, 13; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4, 19 Abs. 2, Art. 47

 

Beteiligte

Ararat

K

L

M

N

Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

 

Tenor

1.Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

ist dahin auszulegen, dass

er die Verwaltungsbehörde, die einen auf nationales Recht gestützten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ablehnt und infolgedessen feststellt, dass sich der betreffende Drittstaatsangehörige illegal im Hoheitsgebiet des in Rede stehenden Mitgliedstaats aufhält, verpflichtet, sich der Einhaltung des Grundsatz...

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